Artikel-Archiv c't 17/2016, Seite 68

  • Thumbnail, c't 17/2016, Seite 68

    Objektiv kaputt

    Händler erkennt Sachmangel an hochwertigem Foto-Objektiv nicht

    Ein gewerblicher Verkäufer haftet für Sachmängel. Mancher Allerwelts-Händler tut sich mit dem Erkennen eines Mangels allerdings schwer, wenn es sich um einen Spezialartikel handelt, der einige Fachkenntnisse verlangt.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
    BibTeX anzeigen