Artikel-Archiv c't 17/2016, Seite 68
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Objektiv kaputt
Händler erkennt Sachmangel an hochwertigem Foto-Objektiv nicht
Ein gewerblicher Verkäufer haftet für Sachmängel. Mancher Allerwelts-Händler tut sich mit dem Erkennen eines Mangels allerdings schwer, wenn es sich um einen Spezialartikel handelt, der einige Fachkenntnisse verlangt.
Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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