Artikel-Archiv c't 20/2016, Seite 38
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Rechtsrisiko Verlinkung
EuGH verschärft Haftung für verlinkte Inhalte
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs regelt die Prüfungspflichten für verlinkte Inhalte neu. Für Website-Anbieter mit kommerziellen Interessen gilt ab sofort: Das Setzen von Links wird zu einem erheblichen Abmahnrisiko.
Umfang: ca. eine redaktionelle Seite
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