Artikel-Archiv c't 4/2016, Seite 144
-
Rechtssicher verknüpft
Der BGH regelt die Haftung für Web-Links
Wann ein Website-Betreiber für Links zu rechtswidrigen Inhalten haftet, ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Es gilt die Rechtsprechung – also Richterrecht. Dieses hat nun der Bundesgerichtshof mit einem Urteil präzisiert. Zwar hilft das den Betreibern, es steht aber ein negativer Nebeneffekt zu befürchten.
Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
BibTeX anzeigenErwerben Sie das Heft
c't 4/2016,
um Zugriff auf diesen Artikel zu erhalten.