Artikel-Archiv c't 4/2016, Seite 144

  • Thumbnail, c't 4/2016, Seite 144

    Rechtssicher verknüpft

    Der BGH regelt die Haftung für Web-Links

    Wann ein Website-Betreiber für Links zu rechtswidrigen Inhalten haftet, ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Es gilt die Rechtsprechung – also Richterrecht. Dieses hat nun der Bundesgerichtshof mit einem Urteil präzisiert. Zwar hilft das den Betreibern, es steht aber ein negativer Nebeneffekt zu befürchten.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
    BibTeX anzeigen