Artikel-Archiv c't 12/2017, Seite 156

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    Heimbürogemeinschaft

    Gemeinsam genutztes Arbeitszimmer steuerlich geltend machen

    Das häusliche Arbeitszimmer, in dem man Berufliches leistet, taucht in Form von Werbungskosten oder Betriebsausgaben in mancher Steuererklärung auf. Oft nutzt in einem Haushalt nicht nur einer allein diesen Raum. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine bisherige Rechtsprechung in Bezug auf solche Fälle gekippt und neue Wege zur Verringerung der Steuerlast eröffnet.

    Umfang: ca. 3 redaktionelle Seiten
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