Artikel-Archiv c't 12/2017, Seite 68

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    In der Falle

    Gerichtlicher Mahnbescheid trotz zweifelhafter Forderung

    Wenn aus einem harmlosen Service-Anruf bei der Telekom ein ungewollter Vertrag wird, ist das ärgerlich. Gipfelt das Ganze jedoch trotz angemessener Gegenwehr in einem gerichtlichen Mahnbescheid, zeugt das schon von einem eigenwilligen Geschäftsgebaren der Beteiligten.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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