Artikel-Archiv c't 14/2017, Seite 146
-
Verordnete Transparenz
Neue Informationspflichten für Telefon- und Internetanbieter für Festnetz und Mobilfunk
Der Gesetzgeber hat Telefon- und Internetanbietern mit dem 1. Juni einige neue Pflichten auferlegt. Sie müssen über Übertragungsraten, Kündigungsfristen und weitere Details informieren, damit Vergleiche zwischen Angeboten den Anbieterwechsel erleichtern und sicherstellen, dass jeder die Leistung erhält, für die er bezahlt. Für Kunden wird es um einiges übersichtlicher.
Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
BibTeX anzeigenErwerben Sie das Heft
c't 14/2017,
um Zugriff auf diesen Artikel zu erhalten.