Artikel-Archiv c't 14/2017, Seite 146

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    Verordnete Transparenz

    Neue Informationspflichten für Telefon- und Internetanbieter für Festnetz und Mobilfunk

    Der Gesetzgeber hat Telefon- und Internetanbietern mit dem 1. Juni einige neue Pflichten auferlegt. Sie müssen über Übertragungsraten, Kündigungsfristen und weitere Details informieren, damit Vergleiche zwischen Angeboten den Anbieterwechsel erleichtern und sicherstellen, dass jeder die Leistung erhält, für die er bezahlt. Für Kunden wird es um einiges übersichtlicher.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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