Artikel-Archiv c't 14/2017, Seite 174
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Namentlich erfasst
Prepaid-Mobilfunkkarten nur noch gegen Ausweis
Ab 1. Juli muss jeder Prepaid-Kunde für den Vertragsabschluss einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Zeit für praktisch anonyme Prepaid-SIMs ist damit in Deutschland abgelaufen.
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