Artikel-Archiv c't 16/2017, Seite 164
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Üblich, aber illegal
Rechts-Chaos beim Verwenden von Fremdmaterial für YouTube-Videos
Ein paar eigene Fotos mit ein paar fremden zu einer Diashow verbunden, eine coole Moderation dazu, das Ganze unauffällig mit aktueller Charts-Musik unterlegt und mit ein paar Reizwörtern im Begleittext garniert – fertig ist der „eigene“ YouTube-Clip. Viele Uploader bewegen sich juristisch auf sehr dünnem Eis, obwohl sie im Prinzip nur das tun, was als üblich gilt.
Umfang: ca. 4 redaktionelle Seiten
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