Artikel-Archiv c't 15/2018, Seite 160
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Kein Kassenklingeln auf Verdacht
Gericht gewährt keine erhöhte Entschädigung wegen befürchteter Folgen einer Rechtsverletzung
Ein Foto von jemandem ohne dessen Erlaubnis zu posten, verspricht jede Menge rechtlichen Ärger; so viel ist klar. Auch für Beeinträchtigungen, die sich daran anschließen, kann eine Entschädigung in Geld fällig sein – aber nur wenn diese tatsächlich belegbar sind.
Umfang: ca. eine redaktionelle Seite
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