Artikel-Archiv c't 20/2018, Seite 110
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Crash the Dash
Neun Auto-Dashcams als Unfallzeugen
Nach einem aktuellen BGH-Urteil dürfen Dashcam-Aufnahmen vor Gericht zur Klärung der Schuld bei Unfällen genutzt werden, obwohl die Nutzung gegen Datenschutzrechte verstößt. Frohlockend fluten die Dashcam-Hersteller den Markt mit angeblich BGH-konformen Fahrzeug-Kameras. c’t und der ADAC haben neun Modelle getestet.
Umfang: ca. 11 redaktionelle Seiten
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