Artikel-Archiv c't 1/2020, Seite 170

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    Es urhebert

    Linux-Entwickler gegen VMware: Anspruch muss wasserdicht belegt werden

    Wer erfolgreich gegen die Nutzung von quelloffenem, unter GPLv2 stehendem Material in Closed-Source-Software klagen will, muss seine Urheberschaft an den strittigen Codepassagen vor Gericht nachweisen. Das kann im Einzelfall schwierig sein.

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