Artikel-Archiv c't 2/2020, Seite 64

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    Dreister Nachschlag

    Sky verlangt rückwirkend hohe Gebühren für längst erbrachte Leistung

    Ein Vertrag regelt, welche Leistungen zu welchen Kosten zu erbringen sind. Der TV-Abo-Anbieter Sky macht sich aber eigene Regeln und verlangt eine Nachzahlung von über 400 Euro.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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