Artikel-Archiv c't 25/2020, Seite 172

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    Ärger um Abdrücke

    Die Arbeitszeiterfassung per Fingerscan und der Datenschutz

    Nicht alles, was in puncto ­Arbeitsorganisation Zeit und Kosten spart, ist rechtlich auch statthaft. Ein Zwang zum ­Abgeben eines Fingerabdrucks fürs Ein- und Ausloggen bei der Arbeit kollidiert mit dem be­sonderen gesetzlichen Schutz, dem biometrische Daten unterliegen.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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