Artikel-Archiv c't 25/2020, Seite 172
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Ärger um Abdrücke
Die Arbeitszeiterfassung per Fingerscan und der Datenschutz
Nicht alles, was in puncto Arbeitsorganisation Zeit und Kosten spart, ist rechtlich auch statthaft. Ein Zwang zum Abgeben eines Fingerabdrucks fürs Ein- und Ausloggen bei der Arbeit kollidiert mit dem besonderen gesetzlichen Schutz, dem biometrische Daten unterliegen.
Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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