Artikel-Archiv c't 4/2020, Seite 172
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Teure Blicke
Entschädigung für unrechtmäßig überwachten Arbeitnehmer
Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nur unter strengen Voraussetzungen einer Videoüberwachung aussetzen. Wer durch rechtswidrige Kamerabeobachtung eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung erlitten hat, kann nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LArbG) Rostock Anspruch auf eine Entschädigung in monetärer Form haben.
Umfang: ca. eine redaktionelle Seite
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