Artikel-Archiv c't 4/2020, Seite 172

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    Teure Blicke

    Entschädigung für unrechtmäßig überwachten Arbeitnehmer

    Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nur unter strengen Voraussetzungen einer Videoüberwachung aussetzen. Wer durch rechtswidrige Kamera­beobachtung eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung erlitten hat, kann nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LArbG) Rostock Anspruch auf eine Entschädigung in monetärer Form haben.

    Umfang: ca. eine redaktionelle Seite
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