Artikel-Archiv c't 24/2021, Seite 172
-
Auseinandergenommen
EuGH erlaubt das Dekompilieren von Software zur Fehlerbeseitigung
Das strenge deutsche Urheberrecht gestattet nur sehr eingeschränkt Eingriffe in den Quellcode von Software, wenn der Urheber diese nicht erlaubt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun klargestellt, wann und wie Nutzer bei Programmfehlern selbst Hand anlegen dürfen.
Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
BibTeX anzeigenErwerben Sie das Heft
c't 24/2021,
um Zugriff auf diesen Artikel zu erhalten.