Artikel-Archiv c't 17/2022, Seite 172
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Nicht übertreiben
Grenzen des Auskunftsrechts nach der DSGVO
Im Grunde steht jedermann das Recht auf Auskunft zu den über seine Person gespeicherten Daten zu. Dieses Recht kann aber auch entfallen, wenn es missbräuchlich genutzt wird. Wann das der Fall sein kann, beantworten mehrere Gerichtsurteile – ein höchstrichterliches steht noch aus.
Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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