Artikel-Archiv c't 5/2024, Seite 18

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    Wahlfreiheit beim TV-Empfang

    Was der Wegfall des Nebenkostenprivilegs bedeutet und wie Sie davon profitieren

    Ab dem 1. Juli dürfen Vermieter nicht mehr pauschal die Kosten für den Kabel-TV-Empfang über die Nebenkosten abrechnen. Für Millionen Mieter bedeutet dies, dass sie jetzt überlegen müssen, ob und wie sie künftig lineares Fernsehen empfangen wollen. Es lohnt sich, alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen: DVB-T2, Satelliten-TV und TV per Internet-Streaming (IPTV).

    Umfang: ca. 3.5 redaktionelle Seiten
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