Der Weg zurück
Das Downgrade-Recht: Windows 11 kaufen, Windows 10 nutzen
Sie sind mit dem frisch erworbenen Windows 11 so unzufrieden, dass Sie wieder Windows 10 nutzen wollen? Wir erläutern, unter welchen Bedingungen Sie sich den Kauf einer Altlizenz sparen und direkt zum Downgrade schreiten können.
Während das Aktualisieren einer älteren Windows-Version auf eine neuere „Upgrade“ heißt, steht die Bezeichnung „Downgrade“ für den Prozess in umgekehrter Richtung: das Ersetzen einer Windows-Version durch eine ältere, also beispielsweise Windows 11 durch Windows 10. Motive können beispielsweise sein, dass die gewohnte Hard- oder Software unter der neuen Version nicht läuft oder dass man das, was Microsofts PR-Abteilung als Fortschritt bei der Bedienoberfläche feiert, selbst eher als Rückschritt wahrnimmt.
Während ein Upgrade in vielen Fällen unter Beibehaltung aller Daten, Anwendungen und Einstellungen gelingt, erfordert ein Downgrade grundsätzlich eine Neuinstallation. Einen anderen Weg hat Microsoft nicht vorgesehen und wir kennen keinen Trick, es trotzdem hinzubekommen. Immerhin stellt Sie eine Neuinstallation im Rahmen eines Downgrades vor keine zusätzlichen Herausforderungen: Sofern Sie Windows schon mal installiert haben, kennen Sie das Procedere bereits.
Upgrades sind seit Jahren kostenlos (Windows 7 auf 10, 10 auf eine neuere 10er-Version, 10 auf 11), bei Downgrades ist das hingegen keine Selbstverständlichkeit. So mancher Kunde wird daher für ein Downgrade um den Erwerb einer zusätzlichen Windows-Lizenz nicht herumkommen (Kaufberatung in [1, 2]). Doch vielen anderen räumt Microsoft ein kostenloses Downgrade-Recht ein. Dabei spielen einige rechtliche Details eine Rolle. Denn egal, ob separat oder vorinstalliert auf einem neuen PC: Wenn Sie Windows kaufen, dann erwerben Sie streng genommen genau eine ausgewählte Edition (Home, Pro …) exakt einer Windows-Version (8.1, 10, 11). Nur dafür besitzen Sie nach dem Kauf eine Nutzungserlaubnis, sprich eine Lizenz. Ob Sie berechtigt sind, stattdessen eine andere Edition einer anderen Version zu verwenden oder nur eine andere Version derselben Edition, hängt von den Details der Lizenz ab. Und die unterscheiden sich auch noch je nach erworbenem Produkt, genauer nach der Art der damit verbundenen Lizenz.
Dieser Beitrag dröselt auf, wann Sie das Recht auf ein kostenloses Downgrade haben und welche Voraussetzungen zum Ausüben dieses Rechts zu erfüllen sind. Der nachfolgende Artikel zeigt Schritt für Schritt alle nötigen Handgriffe zum Ersetzen einer Windows-11- durch eine Windows-10-Installation.
Downgrade-Rechte für Einzellizenzen
Für den Einzelverkauf gedacht sind im Wesentlichen drei verschiedene Lizenzarten. Am verbreitetsten sind jene, die beim Kunden als Vorinstallation auf einem neu gekauften PC landen.
Sofern einer der großen Hersteller (Acer, Asus, Dell, Lenovo, Toshiba und so weiter) den PC zusammengebaut hat, fehlt im Karton ein Windows-Installationsmedium etwa in Form eines bootfähigen USB-Sticks oder einer DVD (jedenfalls haben wir so etwas schon lange nicht mehr gesehen). Der Kunde bekommt keinen Installationsschlüssel ausgehändigt, zumindest nicht in ausgedruckter Form oder ähnlich leicht lesbar. Den Installationsschlüssel holt der Hersteller automatisiert aus einer von Microsoft bereitgestellten Datenbank und hinterlegt ihn in der ACPI-Tabelle MSDM der Firmware des Mainboards. Die großen Hersteller brauchen also nicht jeden PC von Hand mit einem passenden Schlüssel zu versorgen.
Verwandt mit den Lizenzen der großen OEM-Hersteller sind System-Builder-Lizenzen. Die sind ebenfalls für die Vorinstallation durch PC-Hersteller gedacht, allerdings geht es hier um kleinere Anbieter. Denen liefert Microsoft für jeden PC eine System-Builder-Lizenz in Form eines weißen Briefs aus Pappe. Er enthält einen Installationsschlüssel, der auf ein weiteres Stück Pappe aufgedruckt ist und freigerubbelt werden muss. Auch ein Installationsmedium ist dabei, wobei es sich allerdings um eine heutzutage eher nutzlose DVD handelt. Nach einem als „OEM-Urteil“ bekannt gewordenen Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2000 dürfen System-Builder-Lizenzen nicht nur mit einem neuen PC, sondern auch separat weiterverkauft werden (es sei erneut auf [1, 2] hingewiesen).
Obwohl sich die Lizenzen der großen OEM-Hersteller und die System-Builder-Lizenzen beim Lieferumfang unterscheiden (es existieren weitere Unterschiede, aber das führt hier zu weit), bezeichnet Microsoft beide gleichermaßen als OEM-Lizenzen. Falsch ist das nicht: Die Abkürzung OEM steht für „Original Equipment Manufacturer“ und meint eigentlich PC-Hersteller unabhängig von ihrer Größe. Microsoft räumt folgerichtig beiden Lizenzarten Downgrade-Rechte zu denselben Bedingungen ein. Nachlesen können Sie sie, wenn Sie unter Windows 11 die Windows-Taste drücken, winver eingeben und im dann erscheinenden Dialog auf den Link „Microsoft-Softwarelizenzbedingungen“ klicken.
Was die Bedingungen im Wesentlichen aussagen: Das kostenlose Downgrade-Recht ist bei diesen Lizenzen ausdrücklich auf Pro-Editionen beschränkt. Home-Editionen sind also ausgeschlossen. Welche Edition Sie besitzen, entscheiden übrigens weder Windows-eigene Dialoge noch Registry-Einträge, sondern der Kaufbeleg. Ein Wechsel der Edition ist weder beim Up- noch beim Downgrade erlaubt, Ausgangs- und Ziel-Edition müssen dieselben sein. Sie können also beispielsweise kostenlos von Windows 11 Pro auf Windows 10 Pro umsteigen, aber nicht auf eine andere Windows-10-Edition wie „Enterprise“ oder „Pro for Workstation“. Achtung: Editionen mit N im Namen sind andere als die sonst gleichnamigen Editionen ohne N [3]. Ein kostenloses Downgrade von „Windows 11 Pro“ auf „Windows 10 Pro N“ ist also nicht möglich. Eine Übersicht über die Editions-Vielfalt von Windows 10 finden Sie in [4].
Ein Downgrade ist nur auf eine ältere Version erlaubt, die selbst noch Support erhält. Das trifft wiederum nur noch auf Windows 8.1 (Support bis 10. Januar 2023) sowie Windows 10 (bis 14. Oktober 2025) zu. Noch ältere Versionen wie Windows XP, 7, Vista oder 8.0 scheiden also aus.
Der PC, auf dem Sie die ältere Windows-Version installieren wollen, muss deren Hardware-Anforderungen erfüllen. Bei den 64-Bit-Varianten von Windows 8.1 und 10 stellt das nur bei sehr exotischen x86-PCs ein Problem dar. Sollten Sie allerdings einen ARM-PC mit Windows 11 erworben haben, werden Sie Windows 8.1 darauf schon deshalb nicht installieren können, weil es den Oldie nicht als ARM-Variante gibt.
Und noch einen Fall gibt es, bei dem die Hardware zu einem Problem werden kann: Wenn Sie versuchen, ein 64-bittiges Windows 11 durch eine 32-Bit-Variante der Vorgängerversion zu ersetzen (falls Sie das nicht vorhaben, können Sie diesen Absatz überspringen). Das ist im Rahmen des Downgrades an sich durchaus statthaft, doch gibt es einen Haken: Während früher ein BIOS als Firmware des Mainboards diente, ist heutzutage längst UEFI Standard. UEFI-Firmware gibt es sowohl als 32- als auch als 64-Bit-Variante. Ein Betriebssystem startet per UEFI nur, wenn seine Architektur zu der der UEFI-Firmware passt. Da 64-Bit-UEFI längst Standard ist, lässt sich 32-Bit-Windows folglich auf solchen PCs weder starten noch installieren. Um dieses Problem zu lösen, steckt bei älteren Boards üblicherweise ein CSM (Compatibility Support Module) in der Firmware. Ist das aktiv, verhält sich die Firmware beim Starten wie ein Legacy BIOS und ist damit wieder kompatibel zu 32-Bit-Windows. Ob ein CSM dabei ist, entscheidet der Hersteller. Es gibt Boards, die haben zwar ein CSM, es ist aber nicht aktivierbar. Ändern könnte das nur der jeweilige Mainboard-Hersteller. Doch ob der dazu bereit ist, steht auf einem anderen Blatt. Kurzum: Je neuer ein PC, umso unwahrscheinlicher ist es, dass 32-Bit-Windows darauf noch läuft. Im Zweifel erkundigen Sie sich beim Hersteller.
Eines noch zu den großen OEM-Herstellern: Die ergänzen Microsofts Lizenzbestimmungen gern um eigene. Im Prinzip könnten diese Ihnen das Downgrade untersagen. In freier Wildbahn gesehen haben wir so etwas aber noch nicht. Im Gegenteil: Manche Firmen wie Dell, Lenovo und Toshiba bieten sogar ausgewählte PCs mit Windows-11-Lizenz an, auf denen Windows 10 vorinstalliert ist. Solche Angebote sind aber, wenn überhaupt, nur bei Business-Geräten zu finden. Und es sind stets Pro-Editionen vorinstalliert, denn Home-Editionen sind vom Downgrade ja ausgeschlossen.
Sonderfall Vollversion
Theoretisch existiert eine dritte Lizenzform für den Einzelhandel: die echte Vollversion, die Microsoft als „Full Package Product“ (FPP) bezeichnet. Was deren Downgrade-Recht betrifft, ist das Wesentliche schnell gesagt: Es gibt keines für Windows 11, weder für Home- noch für Pro-Editionen. Überraschenderweise spielt das für Sie aber keine Rolle. Denn FPPs tauchen zwar in Microsofts Gestrüpp der Downgrade-Bestimmungen immer wieder auf, doch was Windows 11 betrifft, bleibt das alles Theorie: Microsoft bestätigte gegenüber c’t, Vollversionen bislang weder über Händler noch selbst im konzerneigenen Online-Store anzubieten. Sie können also keine solche Vollversion kaufen. Ein Verlust für die Kundschaft dürfte das aber nicht sein. System-Builder-Lizenzen älterer Windows-Versionen waren bei gleichem Funktionsumfang stets erheblich billiger als die Vollversionen.
Dennoch – und nur deshalb geht es hier überhaupt um FPPs – können Sie in den Besitz einer Windows-11-Installations-DVD mit dem Aufdruck „Vollversion“ gelangen. Denn bei den oben erwähnten System-Builder-Lizenzen steckten zumindest bei unseren Testkäufen in den Packungen DVDs mit dem Aufdruck „Vollversion“. Lassen Sie sich davon nicht irritieren: Trotz des DVD-Aufdrucks gelten für System-Builder-Lizenzen die OEM-Bestimmungen.
Downgrade-Rechte für Mehrfachlizenzen
Vor allem für Unternehmen bietet Microsoft Volumenlizenzverträge an. Zum Erwerb ist das Abschließen eines Vertrags mit Microsoft direkt oder mit einem Microsoft-Partner erforderlich.
Volumenlizenzen sind Mehrfachlizenzen, enthalten also auf einen Schlag Windows-Lizenzen für mehrere Rechner. Das Downgrade-Recht gilt für alle enthaltenen Editionen (bei 32-Bit-Varianten mit den oben genannten technischen Einschränkungen). Zudem lassen sich die Editionen nicht nur durch ältere Pendants ersetzen, sondern auch durch andere Editionen, etwa Enterprise durch ein älteres Pro (Details finden Sie in einem englischsprachigen Microsoft-PDF via ct.de/y7qs). Die Erlaubnis zum Wechseln der Edition ist aber im Grunde eine Selbstverständlichkeit, denn die üblicherweise mit der PC-Hardware gelieferte Pro-Edition müssen Sie ohnehin besitzen, um die Enterprise-Editionen aus einer Volumenlizenz nutzen zu dürfen: In den Verträgen erwerben Sie stets nur Upgrade-Lizenzen.
Eine andere Art von Mehrfachlizenzen erhalten Sie mit einem Visual-Studio-Abonnement (früher als MSDN-Abo bekannt). So eines hilft Ihnen bei einem Downgrade jedoch nicht weiter. Zwar können Sie damit anders als bei allen anderen Lizenzen beliebig zwischen allen Versionen und Editionen hin- und herwechseln. Doch umfassen Lizenzen aus solchen Abos ausdrücklich nur Testzwecke. Der Produktiv-Einsatz ist also ausgeschlossen.
Downgrade-Recht ausüben 1: Setup-Medium
Wie eingangs erwähnt, kommen Sie für ein Downgrade von Windows 11 auf eine ältere Version um eine Neuinstallation nicht herum. Dazu benötigen Sie zweierlei: die Software und einen Installationsschlüssel.
Alle zur Installation nötigen Dateien sowie das Setup-Programm müssen auf einem bootfähigen Installationsmedium vorliegen. Es reicht aber ein herkömmliches Setup-Medium für Windows 10, das Downgrade stellt keine zusätzlichen Anforderungen.
Wenn es um das Downgrade eines einzelnen PCs geht, ist der Einsatz eines mindestens 8 GByte großen USB-Sticks am einfachsten. Den können Sie mit Microsofts kostenlosem MCT („Media Creation Tool“, Download siehe ct.de/y7qs) befüllen, sodass er anschließend bootfähig ist und alles enthält, was Sie für die Neuinstallation benötigen. Mit diesem Setup-Stick können Sie anschließend die Windows-10-Editionen Home, Pro und Education sowie deren N-Pendants installieren (Details zu den nötigen Handgriffen liefert der nachfolgende Beitrag). Zur Klarstellung: Den Stick müssen Sie bei Bedarf selbst beschaffen. Denn nur weil Microsoft Ihnen ein kostenloses Downgrade-Recht einräumt, bedeutet das keineswegs, dass der Konzern Ihnen zusätzlich alles zum Ausüben des Rechts Erforderliche ebenfalls kostenlos zur Verfügung stellen müsste. Aber ein Speicherstick geht immerhin deutlich weniger ins Geld als der Kauf einer weiteren Windows-Lizenz.
Kunden mit Volumenlizenz haben Zugriff auf ein spezielles Download-Portal von Microsoft. Dort laden sie sich einfach ein passendes ISO-Abbild herunter und verfahren damit wie gewohnt. Auch sie können damit einen USB-Stick befüllen, wahlweise funktionieren aber auch die anderen üblichen Wege, etwa die Installation via Netzwerk [5].
Downgrade-Recht ausüben 2: Installationsschlüssel
Für das Downgrade benötigen Sie einen zu Ihrer gewünschten Windows-Edition passenden Installationsschlüssel, damit später das Aktivieren klappt. Erfreulich: Beim Ersetzen einer Windows-11-Installation durch Windows 10 auf demselben PC brauchen Sie sich um den Schlüssel nicht selbst zu kümmern, weil Windows in diesem Fall alles selbst erledigt.
Denn sofern Windows 11 auf einem PC schon mal installiert und aktiviert war (egal ob durch Sie oder einen PC-Hersteller), ist eine „digitale Lizenz“ an diese Installation gebunden. Während der Aktivierung der ursprünglichen Windows-11-Installation bildet das Setup-Programm einen Hash über die Hardware. Hash und Schlüssel landen während der Aktivierung auf Microsofts Server. Der Server prüft die Gültigkeit des eingegebenen Schlüssels. Ist das erfolgreich, speichert er den Hash als sogenannte digitale Lizenz. Windows 11 ist danach aktiviert. Bei einer erneuten Installation von Windows 11 auf dem gleichen Gerät brauchen Sie keinen Schlüssel mehr einzugeben. Sofern die Hardware unverändert ist, erkennt der Aktivierungsserver sie wieder und aktiviert Windows 11 ohne erneute Schlüsseleingabe.
Der Clou: Mit einer digitalen Windows-11-Lizenz erkennen Microsofts Aktivierungsserver auch eine Windows-10-Installation auf demselben PC als gültig an. Installieren Sie fürs Downgrade also einfach Windows 10 und überspringen Sie die Eingabe des Installationsschlüssels. Sobald das frische Windows 10 online ist, wird es sich ohne weiteres Zutun automatisch aktivieren. Um es noch mal ganz deutlich zu sagen: Ja, das klappt auch bei PCs, auf denen Windows 11 von einem Hersteller mit OEM- oder System-Builder-Lizenz vorinstalliert wurde.
Falls Sie sich nun fragen, ob das auch wirklich mit allen Editionen funktioniert: Wir konnten jedenfalls keine finden, mit denen es nicht ging. Selbst das Installieren einer Home-Edition als Downgrade führte zu keinerlei Protesten seitens des Setup-Programms, von Windows oder an der telefonischen Aktivierungshotline, und das, obwohl ein Downgrade von Windows 11 Home auf Windows 10 Home gar nicht erlaubt ist.
Doch auch ohne digitale Lizenz stellt der Schlüssel kein echtes Problem dar. Einen während der Installation von Windows 10 eingegebenen Windows-11-Schlüssel akzeptiert das Windows-10-Setup-Programm klaglos. Weil das ein Novum in der Aktivierungsgeschichte von Windows darstellt, sei es nochmals betont: Sie können Windows 10 mit einem Schlüssel installieren, der zu Windows 11 gehört.
Der Grund dafür ist unklar. Denkbar ist, dass Microsoft dem Windows-10-Setup-Programm beigebracht hat, auch 11er-Schlüssel klaglos zu akzeptieren. Für wahrscheinlicher halten wir aber, dass die Schlüssel beider Versionen durch denselben Algorithmus erzeugt werden. Und zwar so, dass die Windows-Setup-Programme nicht erkennen, ob ein Schlüssel zur aktuellen Version oder zum Vorgänger gehört. Denn bei unseren Tests akzeptierte selbst die allererste, 2015 erschienene Version von Windows 10 Schlüssel, die eigentlich für Windows 11 verkauft wurden. Und damals war von Windows 11 noch keine Rede, im Gegenteil: Da hieß es noch, Windows 10 werde das letzte seiner Art sein. Auch ein Mitarbeiter der telefonischen Aktivierungshotline akzeptierte bei einem Testanruf einen 11er-Schlüssel für eine 10er-Installation (der Dialog öffnet sich durch Eingabe von slui 04 in eine mit Admin-Rechten laufende PowerShell oder Eingabeaufforderung).
Fazit
Während es bei den Vorgängern noch erheblich komplizierter war, ein von Microsoft eingeräumtes Downgrade-Recht wirklich auszuüben [6], klappt es mit dem Tausch von Windows 11 gegen Windows 10 viel einfacher. Denn rein technisch gesehen legt Microsoft abgesehen von der Notwendigkeit einer Neuinstallation keine nennenswerten Hürden mehr in den Weg. In vielen Fällen benötigen Sie heute nur noch einen von Microsofts „Media Creation Tool“ erzeugten Stick, und sonst nichts, nicht einmal einen Installationsschlüssel.
Das klappt an sich sogar mit den Home-Editionen, doch hier hat Microsofts Rechtsabteilung Einwände: Den Home-Editionen von Windows 11 bliebt das Downgrade-Recht wie schon bei älteren Windows-Versionen verwehrt. Besitzer solcher Editionen könnten also zwar rein technisch ein Downgrade nutzen, sie dürfen es aber nicht.
Besser sieht es für viele Besitzer von höherwertigen Editionen wie Pro und Enterprise aus: Hier spricht, sofern einige Bedingungen erfüllt sind, nicht nur technisch nichts gegen ein Downgrade, sondern auch rechtlich nichts. Wie genau das Downgrade Schritt für Schritt gelingt, zeigt der nachfolgende Artikel. (axv@ct.de)
MCT, PDF für Kunden mit Volumenlizenz:ct.de/y7qs