iX 3/2016
S. 104
Report
Recht
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Digitale Strukturen für die zukünftige medizinische Versorgung

GesundheIT!

Das neue E-Health-Gesetz soll den Weg in die Digitalisierung des Gesundheitswesens ebnen. Anbieter von Hard- und Software müssen hierbei zahlreiche Vorgaben und Termine beachten.

Laut Bundesgesundheitsministerium enthält das E-Health-Gesetz einen „Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards und die Einführung nutzbringender Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte“. Am 21. Dezember 2015 ist es im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die meisten Regeln traten zum 1. Januar 2016 in Kraft. Im Amtsdeutsch lautet die Bezeichnung „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze“. Es handelt sich nicht um ein eigenes Gesetz, sondern vielmehr um die Änderung bestehender und die Einführung neuer Paragrafen im Sozialgesetzbuch.

Laut den neuen Vorschriften soll in Deutschland ab Mitte 2016 bis Mitte 2018 flächendeckend eine Telematikinfrastruktur entstehen, an die Arztpraxen und Krankenhäuser angeschlossen werden. Die Zeitpläne hat die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, kurz gematik, entwickelt. Gegründet wurde sie von Ärzte- und Krankenhausvereinigungen, dem deutschen Apothekerverband sowie den kassenärztlichen Vereinigungen. Es geht bei diesem Gesetz um die Schaffung der „Voraussetzungen für die medizinische Versorgung der Zukunft“, namentlich die Umsetzung der Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Die eGK wird seit Anfang 2014 eingeführt und ersetzt die traditionelle Krankenversichertenkarte.

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