Leserbriefe
Gruseliger Standard
(E-Mail-Verschlüsselung: Autocrypt automatisiert E-Mail-Kryptografie; iX 5/2018, S. 64)
Autocrypt gefällt mir von allen Verfahren noch am wenigsten, weil zuerst unverschlüsselte Mails ausgetauscht werden müssen und keine Prüfung vorgesehen ist. Richtig gut finde ich keines der Verfahren, auch wenn ich es sehr begrüße, dass man sich um eine Vereinfachung kümmert. Wenn ich mir aber vorstelle, dass ausgerechnet Autocrypt der Standard werden könnte, der von Mail-Providern und den großen Mail-App-Herstellern implementiert wird, gruselt’s mich.
Risiko auch für Privatpersonen
(DSGVO für Techniker: FAQ: Der neue Datenschutz im IT-Alltag; iX 5/2018, S. 38)
Zunächst ausdrückliches Lob für die Artikel. Leider bezieht sich die Betrachtung ausschließlich auf kommerzielle Firmen.
Die EU-DSGVO gilt allerdings ebenso wie das (alte und novellierte) BDSG für die Angebote, die durch Einzelpersonen und nicht kommerzielle Organisationen/Vereine/Sitebetreiber im Internet erreichbar sind. Auch hier gibt es personenbezogene Daten, Auftragsdatenverarbeitung (Vereinsverwaltung), Löschansprüche.
Wie auch bei den anderen Pflichten (zum Beispiel Impressumspflicht) greift auch hier nach meiner Beobachtung eine große Verunsicherung und teilweise Verängstigung vor Fehlern und Sanktionen Raum, für (oder gegen) die ich bisher wenig Hilfe und Klarstellung finden konnte.
Es wäre aus meiner Sicht eine „heroische Tat“, wenn die im aktuellen Heft besprochenen Einzelthemen zur EU-DSGVO in einer baldigen Ausgabe mit dem beschriebenen Bezug auf nicht kommerzielle Anbieter nochmals beleuchtet werden könnten.
Fernwartung und Helpdesk
(DSGVO-Auftragsverarbeitung: Verschärfte Haftung bei Auftrags(daten)verarbeitung; iX 5/2018, S. 48)
Insbesondere der Kasten „Spezialfall Fernwartung“ hat mir einen Punkt gezeigt, den ich bisher nicht beachtet habe.
Wir nutzen eine Fernwartungssoftware für den Helpdesk. Die Erfahrung hat gezeigt, dass per TeamViewer (oder anyDesk) die Fragestellungen der Kunden sehr viel schneller beantwortet werden können, was zu beiderseitigem Vorteil ist.
Wie sieht es da aus? Auf personenbezogene Daten kann man dabei auch stoßen, obwohl mir die herzlich egal sind. Und man wird für die schnelle Hilfe nicht vorher einen Vertrag machen wollen.
Allgemein formuliert kann ich sagen, dass es unter Juristen umstritten ist, wie eine Fernwartung datenschutzrechtlich zu beurteilen ist. Hierzu lassen sich vier Ansichten vertreten, die hier gut dargestellt sind: www.datenschutzbeauftragter-info.de/wartungsarbeiten-ist-das-eine-auftragsverarbeitung-nach-der-dsgvo/ (Nicolas Maekeler).
Ergänzungen und Berichtigungen
Sicherheit: Datenschutzjahresbericht aus Berlin; iX 5/2018, S. 14
Statt der im Text erwähnten „Technikfolgenabschätzung“ ist die „Datenschutzfolgenabschätzung“ gemeint.
Vorschau: Computer Assisted Engineering: HPC oder Cloud?; iX 5/2018, S. 154
Der Artikel musste aus redaktionellen Gründen leider in eine der nächsten Ausgaben verschoben werden.
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