iX Special 2019
S. 122
Wirtschaft und Gesellschaft
Nachrichtendienste

30 Jahre geheimdienstliche Überwachung im Schnelldurchlauf

Holzauge

Gerhard Schmid

Vom Transatlantikkabel über Satellitenverbindungen, Glasfaser bis zu Echelon und der PRISM-Abhörmaschine – eines ist immer gleich geblieben: Nachrichtendienste machen im Bereich der Telekommunikationsüberwachung alles, was technisch möglich ist, was sie sich finanziell leisten können und was ihnen das Gesetz erlaubt. Manchmal aber auch mehr.

Vor allem die Medien griffen in den letzten 30 Jahren immer wieder das Thema Verletzung der Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern durch staatliche Telekommunikationsüberwachung auf. Dabei ging es vor allem um die Aktivitäten von deutschen Geheimdiensten, aber auch um Abhörmaßnahmen ausländischer Geheimdienste, die sich gegen deutsche Staatsbürger richteten.

Dass der eigene Bundesnachrichtendienst dauernd die Privatsphäre von Ausländern verletzt, war ebenfalls Gegenstand der Bericht­erstattung. Dabei hat kaum ein Autor – Regelverletzungen durch den Staat ausgenommen – je infrage gestellt, dass der Staat zur Strafverfolgung oder zur Abwehr von Straftaten bei klar gesetzlich geregelten Voraussetzungen die Privatheit der Kommunikation aufgrund einer Güterabwägung verletzen darf – wie es das Grundgesetz vorsieht. Aber wie hat sich die Art geändert, wie unsere und andere Geheimdienste internationale Kommunika­tion abhören, und was hat sich im Lauf der Jahre geändert?

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