iX 1/2020
S. 80
Report
Recht

Datenschutzkonferenz konkretisiert KI-Anforderungen

Auslegungssache

Tobias Haar

Die Datenschutzkonferenz legt die Vorgaben des Datenschutzrechts aus. Bei der letzten Sitzung standen unter anderem die künstliche Intelligenz und der Gesundheitssektor im Fokus.

Zur Durchsetzung des Datenschutzrechts in der Europäischen Union gibt es Datenschutzbehörden. Jeder EU-Mitgliedsstaat verfügt über eine eigene nationale Datenschutzbehörde – insgesamt existieren folglich 28. Hinzu kommt ein Europäischer Datenschutz­beauftragter mit Sitz in Brüssel und etwa 100 Mitarbeitern.

In Deutschland hat aufgrund des hierzulande geltenden Föderalismusprinzips jedes Bundesland eine eigene Datenschutzbehörde. Zudem gibt es mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eine Bundesbehörde. Diese insgesamt 17 Behörden bilden die sogenannte Datenschutzkonferenz, also einen Zusammenschluss aller „unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder“. Deren Aufgabe ist es, „die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten“.

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