iX 8/2020
S. 84
Report
Recht

Platform-to-Business-Verordnung tritt in Kraft

Kräfte­verschiebung

Tobias Haar

Ab dem 12. Juli 2020 gilt die neue Platform-to-Business-Verordnung in der EU. Sie verpflichtet die Betreiber zu mehr Fairness und Transparenz gegenüber gewerblichen Anbietern.

Mit der „Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“, auch Platform-to-Business-Verordnung (P2B), greift die EU in die Rechtsbeziehungen zwischen den Betreibern von Plattformen und den gewerblichen Anbietern von Produkten und Dienstleistungen ein (siehe ix.de/z8cs). Die EU hat hier Dienstleister wie Amazon, Booking.com, Zalando, aber auch die App-Stores von Apple und Google sowie Facebook und Twitch vor Augen (siehe Abbildung).

Ziel ist, insbesondere kleine und mittlere Anbieter vor den mitunter intransparenten und einseitig gestalteten Nutzungsregeln der mächtigen Plattformbetreiber zu schützen. Die P2B-Verordnung trat EU-weit am 12. Juli 2020 in Kraft. Anders als eine EU-Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten sie nicht erst durch ein Gesetz oder eine Verordnung in natio­nales Recht überführen. Sie gilt – wie die Datenschutz-Grundverordnung – direkt und einheitlich in der ganzen EU. Das Europäische Parlament und der EU-Rat hatten sie schon im Juni 2019 verabschiedet. Wie üblich werden Verordnungen erst nach einiger Zeit wirksam, damit sich die betroffenen Unternehmen auf die neuen rechtlichen Vorgaben einstellen können.

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