iX 12/2022
S. 144
Praxis
Recht

Datenlöschen nach DSGVO

Die Pflichten zum Löschen von Daten oder Einschränken der Datenverarbeitung nach DSGVO betreffen zahlreiche Unternehmen. Löschkonzepte und klare Prozessanleitungen sind Bestandteil der Datenschutzcompliance.

Von Tobias Haar

„Das Recht auf Löschung ist eines der zentralen Werkzeuge zur Durchsetzung Ihrer datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung.“ Mit diesen Worten beginnt auf den Webseiten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ein Informationstext zum Recht auf Datenlöschung gemäß Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein Teil dieses Rechts wird auch als Recht auf Vergessenwerden bezeichnet. Juristen unterscheiden bei solchen Ansprüchen zwischen dem Anspruchsinhaber und dem Anspruchsgegner.

Anspruchsinhaber ist die betroffene Person, die die DSGVO als „identifizierte oder identifizierbare natürliche Person“ definiert. Es geht also um den Menschen, dessen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Anspruchsgegner ist der für die Datenverarbeitung Verantwortliche.

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