iX 2/2022
S. 94
Report
Recht

Neues Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz regelt Cookies

Flurbereinigung im Datenschutz

Tobias Haar

Seit Anfang Dezember gilt das neue TTDSG. Mit ihm mistet der Gesetzgeber verstreute Datenschutzregeln aus und beseitigt jahrelang bestehende Gesetzesmängel.

Das seit 1. Dezember 2021 geltende Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG, siehe ix.de/z83m) fasst die Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) in einem Gesetz zusammen. Gleichzeitig enthält es dringend erforderliche Anpassungen der deutschen Rechtslage an die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Weitere relevante Regelungen, die nicht den Datenschutz betreffen, finden sich im Telekommunikationsgesetz, das ebenfalls novelliert wurde und auch am 1. Dezember 2021 in Kraft trat (siehe Kasten „TKG-Novelle ...“).

Längst überfällig war die Anpassung des deutschen Rechts an Teile der E-Privacy-Richtlinie aus dem Jahr 2002. Sie wird auch als „Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation“ oder „Cookie-Richtlinie“ bezeichnet und ist nicht zu verwechseln mit der seit Jahren diskutierten E-Privacy-Verordnung, die wegen langer Übergangsvorschriften erst in einigen Jahren wirksam werden dürfte – selbst wenn es gelingt, sie noch 2022 zu verabschieden. Eine EU-Richtlinie muss anders als eine EU-Verordnung in das nationale Recht eines EU-Mitgliedsstaats umgesetzt werden. Deutschland steht seit Jahren am Pranger, weil es dieser Pflicht nur unzureichend nachgekommen ist und die Umsetzungsfrist seit 30. Oktober 2003 abgelaufen war.

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