iX 6/2023
S. 11
Markt + Trends
Recht

Generative KI auch weiterhin im juristischen Fokus

Der Hype um KI und ihr häufiger Einsatz führen dazu, dass die Vereinbarkeit mit dem Datenschutz verstärkt geprüft und die KI-Regulierung vorangetrieben wird.

Von Tobias Haar

ChatGPT ist wieder in Italien verfügbar – circa einen Monat blockierte die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde Garante per la Protezione die Dati Personale (GPDP) den KI-Chatbot. Vorausgegangen waren Zugeständnisse von Entwickler OpenAI, der Forderungen der GPDP nach „angemessenen Maßnahmen“ im Bereich des Datenschutzes damit offenbar zur Zufriedenheit erfüllte. Dazu gehört auch die Möglichkeit zum Widerspruch der Verarbeitung personenbezogener Daten. Andere Forderungen nach einem effektiven System zur Altersverifikation setzte OpenAI bislang nicht um. Auch aus anderen Gründen dauern die Ermittlungen gegen den Chatbot-Anbieter in Italien dem Vernehmen nach an.

Die deutschen Datenschutzbehörden prüfen derzeit ebenfalls die Vereinbarkeit des Angebots von ChatGPT mit dem geltenden Datenschutzrecht. Zum einen haben sie eine interne KI-Taskforce gegründet, zum anderen haben mehrere Landesdatenschutzbeauftragte Fragenkataloge an OpenAI verschickt. Mangels einer Niederlassung des kalifornischen Unternehmens in der EU ist grundsätzlich jede EU-Datenschutzbehörde dafür zuständig, die Einhaltung der DSGVO zu überwachen. Meist geht es dabei um Fragen der Rechtsgrundlage für die Erhebung personenbezogener Daten, deren Übermittlung in die Vereinigten Staaten sowie die Durchsetzung der Rechte Betroffener. Im Einzelnen betrifft das die Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung an sich.

Kommentieren