iX 6/2023
S. 43
Markt + Trends
Retrospektive

Vor 10 Jahren: Die Sache mit der Leistungsgerechtigkeit

Das Leistungsschutzrecht sollte Suchmaschinenbetreiber dazu verpflichten, Abgaben an die Verlage zu zahlen, deren Textschnipsel in der Suche auftauchten. Wegen der Einigung von Verlegern und Betreibern war es bei Inkrafttreten fast direkt obsolet. Die Debatten um KI-Suchmaschinen haben das Thema wiederbelebt.

Vor 10 Jahren bekam Deutschland ein neues Gesetz, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Es sollte Verleger an den Einnahmen von Suchmaschinen beteiligen. Unter dem Titel „Leistungsgerecht“ berichtete die iX 6/2013 ausführlich über das Lex Google genannte Vorhaben. Es sollte Anbieter von Suchmaschinen dazu bringen, für das Nutzen kleinster Textstellen (Snippets) Lizenzgebühren zu zahlen. Gegen das Gesetz gab es breiten Widerstand, organisiert von der Initiative gegen das Leistungsschutzrecht (IGEL), in der sich der Chaos Computer Club, Wikimedia, Google und die Heinrich-Böll-Stiftung zusammenfanden. Juristen kritisierten das Recht als „handwerklich schlecht gemacht“. Von der Jungen Union über die Jusos und die Grüne Jugend bis zu den Jungen Piraten gab es Kritik an dem Versuch, die Suchmaschinen zur Kasse zu bitten und „die Kommunikation im 21. Jahrhundert zu beschränken“.

Dennoch wurde das Leistungsschutzrecht im August 2013 eingeführt – und erwies sich als Rohrkrepierer. Denn kurz vor der Einführung stimmten die wichtigsten Verlage einem Abkommen mit Google zu, das die unentgeltliche Nutzung durch Google News gewährleistete. Hinzu kam, dass die Lex Google bis zu einer Änderung des europäischen Urheberrechts im Jahre 2017 nicht EU-konform war. So lange musste die eigens gegründete Verwertungsgesellschaft Media, heute Corint Media, auf Einnahmen verzichten. Auch 10 Jahre später sind die Einnahmen bescheiden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erzielte Corint Media 2021 55,3 Millionen Euro Einnahmen. Geschäftsführer Christoph Schwennicke forderte allein von Google 900 Millionen. Im März 2023 musste der „Bezwinger von Google“ (Süddeutsche Zeitung) seinen Hut nehmen.

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