iX 6/2023
S. 74
Report
Recht

EU-Verordnung: Kryptoregulierung made in Europe

Gut zweieinhalb Jahre nach ihrem ersten Entwurf hat die EU die Regulierung der digitalen Kryptowährungen verabschiedet. Neben der Rechtssicherheit sind die Rückverfolgbarkeit von Transaktionen zur Kriminalitätsbekämpfung und der Schutz von Verbrauchern wichtige Ziele.

Von Tobias Haar

Das Europäische Parlament hat am 20. April 2023 mit 517 Stimmen bei 38 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen die Verordnung über Märkte für Kryptowerte verabschiedet. Die englischsprachige Fassung heißt „Markets in Crypto-Assets“, daher wird die Regulierung auch MiCA-Verordnung oder MiCA genannt. Damit endet ein Gesetzgebungsverfahren, das im September 2020 mit einem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission seinen Anfang genommen hat. Angesichts der Dynamik im Kryptobereich ist die Dauer von gut zweieinhalb Jahren bis zur Verabschiedung nicht überraschend.

Wie bei EU-Verordnungen üblich, ist bei MiCA eine Übergangsfrist vorgesehen. Sie beträgt 18 Monate ab der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Bei Redaktionsschluss war diese noch nicht erfolgt. Mit einem Wirksamwerden ist aber im November 2024 zu rechnen. In einer Pressemitteilung begrüßt das Europäische Parlament die „gemeinsamen Regeln für die Aufsicht, den Verbraucherschutz und den Umweltschutz für Kryptowerte, einschließlich Kryptowährungen“.

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