iX 12/2024
S. 94
Report
E-Health

Die ePA kommt: Eine Akte, alle Daten

2025 fällt der Startschuss: Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, soll bundesweit für alle gesetzlich Versicherten kommen. Sie soll der One-Stop-Shop für Gesundheitsdaten werden.

Von Dr. Christina Czeschik

Immer mehr Prozesse und Dokumente im deutschen Gesundheitswesen ziehen aus der analogen Welt in die digitale Telematikinfrastruktur (TI) um. Jetzt soll es ernst werden mit der elektronischen Patientenakte (ePA). Gesetzlich Versicherte können schon seit 2021 eine ePA haben – die Krankenkassen sind seitdem verpflichtet, ihren Versicherten eine solche zur Verfügung zu stellen. Aber ab Anfang 2025 soll gelten: Jeder gesetzlich Versicherte bekommt eine – außer wenn er oder sie aktiv widerspricht (Opt-out-Prinzip).

Die gesetzliche Verpflichtung gilt nicht für private Krankenversicherungen: Diese müssen ihren Versicherten keine ePA anbieten – dürfen es aber. Ob sie die ePA dann nach dem Opt-out-Prinzip oder dem Opt-in-Prinzip für ihre Versicherten einrichten, das darf jede private Krankenversicherung selbst entscheiden. Der Zugriff erfolgt ausschließlich mit der ePA-App – mangels elektronischer Gesundheitskarte, die Privatversicherte nicht haben.

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