iX 6/2024
S. 49
Markt + Trends
Retrospektive

Vor 10 Jahren: Daten sammeln in Social-Media-Angeboten

Ob E-Mails, Foren, Kundendienstnotizen oder Social-Media-Beiträge: Wie man Texte im Internet automatisch auswertet, zeigte iX 6/2014. Dabei ging es auch darum, was überhaupt erlaubt ist. Wo damals bei Social Media und Big Data noch viel Grauzone war, hat sich einiges im Sinne der Nutzer gebessert.

„Social Media Monitoring ist in Sachen Datenschutz völlig unbedenklich, wenn ausschließlich öffentlich zugängliche Daten gesammelt und ausgewertet werden. Verfasst ein Nutzer also Inhalte, die öffentlich für jeden sichtbar sind, dürfen diese Inhalte auch analysiert werden.“ Solche Sätze liest man auf den Webseiten von Anbietern, die Services rund um das Social-Media-Monitoring betreiben. Leider ist das nur die halbe Wahrheit.

Das machte schon vor zehn Jahren in der iX 6/2014 der Rechtsanwalt Philippe Heinzke deutlich, der sich unter dem Titel „Eingesammelt“ mit der Datensammelei von Twitter, Facebook und Co. beschäftigte. Denn die öffentlich ausgetauschten Social-Media-Beiträge sind das eine, die privaten Daten und vor allem das Nutzungsverhalten der Menschen in Social-Media-Systemen sind das andere. Anfang 2023 musste Meta 390 Millionen Euro Strafe zahlen, weil Facebook und Instagram persönliche Daten von Nutzerinnen und Nutzern gesammelt und verarbeitet hatten. Das Geld ging an die irische Datenschutzbehörde DPC, da Irland der europäische Sitz der Meta-Tochterunternehmen ist.

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