OZG 2.0 in Kraft
Das Onlinezugangsgesetz soll die rechtlichen Grundlagen für eine Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung schaffen. Seit dem 24. Juli gilt die überarbeitete Version.
Als Daueraufgabe bezeichnet das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Verwaltungsdigitalisierung – die bis Ende 2024 noch nicht abgeschlossen sein wird. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag im Juni 2024 dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (auch als Onlinezugangsgesetz 2.0 oder kurz OZG 2.0 bezeichnet) zugestimmt. Es setzt auf dem OZG 1.0 aus dem Jahr 2017 auf und ergänzt es. Der Zustimmung war zunächst im März 2024 eine Ablehnung durch den Bundesrat vorausgegangen. Erst im Vermittlungsausschuss konnte eine Einigung erzielt werden. Das OZG 2.0 trat am 24. Juli 2024 in Kraft (Details dazu siehe ix.de/zmh6).
Das Ziel einer modernen digitalen Verwaltung soll weiterhin durch eine intensive Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen mit Verbänden, IT-Dienstleistern und auch mit der Zivilgesellschaft erreicht werden. Wichtigster Punkt des OZG 2.0 ist die Einführung eines zentralen digitalen Bürgerkontos. Die schon zuvor vorgesehene BundID wird in DeutschlandID umbenannt. Zugänglich soll dieses Konto über die Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) oder das ELSTER-Zertifikat sein. Das Ziel ist ehrgeizig: „Über das zentrale Postfach kann die gesamte Kommunikation mit der Verwaltung sicher und digital erledigt werden – vom Antrag bis zum Bescheid.“