KI-Kompetenz: Sind Zertifikate erforderlich?
Mit Blick auf die Pflicht zur KI-Kompetenz im AI Act boomt der Compliance-Markt. Doch braucht es wirklich ein Zertifikat?
Seit dem 2. Februar 2025 gelten nicht nur die Bestimmungen zu den verbotenen Praktiken der KI-Verordnung (KI-VO), auch als AI Act bekannt, sondern auch Artikel 4 der Verordnung, der den schlichten Titel „KI-Kompetenz“ trägt. Was das im Einzelnen bedeutet, ist im Artikel „AI Act: Weitreichende Pflicht zur KI-Kompetenz“ in iX 2/2025 zu lesen [1]. Zusammengefasst: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen „nach besten Kräften“ sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden, die mit künstlicher Intelligenz zu tun haben, entsprechende KI-Kompetenzen besitzen.
Dabei bleibt Artikel 4 KI-VO tatsächlich sehr vage, welche Kompetenzen zu vermitteln sind. Geht es um die Kenntnis der KI-VO selbst oder um die allgemeine Funktionsweise von KI? Müssen alle Mitarbeitenden ab dem 2. Februar 2025 diese Kompetenzen besitzen oder genügt ein Schulungskonzept? Wie sind diese Kompetenzen nachzuweisen? Was passiert, wenn keine Schulung erfolgt? Wie können Mitarbeitende auch ohne entsprechende Schulung nachweisen, dass sie den reflektierten Umgang mit KI beherrschen? Drohen überhaupt Sanktionen bei Verstoß?