GmbH und UG: Schutzschild vor Scheinselbstständigkeit?
Um dem Problemkomplex Scheinselbstständigkeit vorzubeugen, gründen manche Freelancer eine GmbH oder UG und sind als Ein-Personen-Gesellschaft am Markt. Doch diese vermeintlich elegante Lösung hat einige Haken.
Scheinselbstständig, also sozialversicherungspflichtig kann nur eine natürliche Person sein. Um Risiken und Probleme rund um die Scheinselbstständigkeit zu vermeiden oder zumindest zu verringern, beauftragen manche Unternehmen deshalb keine Einzelunternehmer, sondern lieber juristische Personen wie eine GmbH oder UG (Unternehmergesellschaft). Deswegen denken auch einige IT-Freelancer darüber nach, eine solche Gesellschaft zu gründen. Doch bevor man sich als Freiberufler dazu entscheidet, sollte man die damit verbundenen mannigfaltigen Auswirkungen sorgfältig prüfen und bewerten.
Beide Gesellschaftsarten sind sehr eng verwandt. Wesentliche gleiche Aspekte sind die eigenständige Rechtspersönlichkeit als juristische Person, die Notwendigkeit mindestens eines kapitalgebenden Gesellschafters, die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen und die Vertretung durch wenigstens einen Geschäftsführer als Organ der Gesellschaft. Weiterhin erfolgt in beiden Fällen eine Eintragung in das Handelsregister und damit eine gewisse Öffentlichkeit.