Artikel-Archiv iX 12/2003, Seite 106
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Geregelte Wartung
Softwarepflegeverträge
Wer Software erwirbt oder vertreibt und nicht an Vereinbarungen zur längerfristigen Pflege denkt, muss unter Umständen teures Lehrgeld bezahlen. Was man bei Abschluss eines Softwarepflegevertrages beachten sollte, verrät ein Blick in die ursprünglich für die öffentliche Hand entwickelten Vertragsbedingungen.
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