Artikel-Archiv iX 7/2009, Seite 12
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Vollzugsdefizit bei Datenschutz
Die Datenschutzgesetze sind so übel nicht, aberwas nützt es, wenn ihre Verletzung nicht bestraftwird. Fehlende Befugnisse, die verschleppteBDSG-Novelle und der haarsträubende Umgang mitvertraulichen Informationen erregen derzeit denUnmut der Datenschützer.
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