Artikel-Archiv iX 7/2009, Seite 12

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    Vollzugsdefizit bei Datenschutz

    Die Datenschutzgesetze sind so übel nicht, aberwas nützt es, wenn ihre Verletzung nicht bestraftwird. Fehlende Befugnisse, die verschleppteBDSG-Novelle und der haarsträubende Umgang mitvertraulichen Informationen erregen derzeit denUnmut der Datenschützer.

    Umfang: ca. 0.5 redaktionelle Seiten
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