Artikel-Archiv iX 7/2010, Seite 102

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    Weggenommen

    Beschlagnahme von E-Mails

    Strafverfolgung ist ohne Zugriff auf E-Mailsund ihre Auswertung häufig nichterfolgversprechend. Gesetz und Richter gestattenoft einen großzügigen Eingriff in die Rechte derBetroffenen. Die Zulässigkeit bemisst sich nachjuristischen Detailfragen.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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