Artikel-Archiv iX 7/2011, Seite 102

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    Diskretion erwünscht

    Verschwiegenheit wirksam durchsetzen

    Vertraulichkeitsvereinbarungen sind im geschäftlichen Bereich gang und gäbe. Für den Schutz geheimer Informationen sind sie unumgänglich. Häufig kommen Standardtexte zum Einsatz und auf den Einzelfall wird wenig Rücksicht genommen. Die juristischen Fallstricke stecken im Detail.

    Umfang: ca. 2.5 redaktionelle Seiten
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