Artikel-Archiv iX 9/2013, Seite 94

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    Wer beim Tod von Nutzern deren Daten erbt

    Post mortem

    Erste Anbieter stellen technische Lösungen für den Zugriff auf E-Mails und Accounts sozialer Netzwerke im Todesfall bereit. Gerade Unternehmen müssen für solche Fälle frühzeitig entsprechende Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern treffen.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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