Artikel-Archiv iX 11/2015, Seite 88
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Immaterielle Güter als Darlehenssicherheit
Digitalpfand
Software und andere immaterielle Vermögenswerte kommen als Sicherheiten bei Darlehen und Finanztransaktionen in Betracht. Besondere Herausforderungen bereiten oft deren Bewertung und die juristischen Vertragsdetails.
Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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