Artikel-Archiv iX 7/2017, Seite 82

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    Korb II der BSI-KritisV weitet den Regelungsbereich des IT-Sicherheitsgesetzes aus

    Erweiterte Sicherheitszone

    Das IT-Sicherheitsgesetz und die BSI-Kritisverordnung verpflichten die Betreiber Kritischer Infrastrukturen zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen nach dem „Stand der Technik“ und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen. Was bislang nur die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung und ITK betraf, weitet der Ende Mai 2017 verabschiedete Korb II auf die Sektoren Finanzen und Versicherungen, Gesundheit sowie Transport und Verkehr aus.

    Umfang: ca. 3.66 redaktionelle Seiten
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