Artikel-Archiv iX 5/2018, Seite 44
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Die neuen Lösch- und Transparenzpflichten richtig umsetzen
Wegradiert
Auch nach der bisherigen Rechtslage existiert schon ein „Recht auf Vergessenwerden“ beziehungsweise „Recht auf Löschung“. In der neuen Datenschutz-Grundverordnung ist es allerdings sehr viel detaillierter ausformuliert.
Umfang: ca. 3 redaktionelle Seiten
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