Artikel-Archiv iX 5/2018, Seite 44

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    Die neuen Lösch- und Transparenzpflichten richtig umsetzen

    Wegradiert

    Auch nach der bisherigen Rechtslage existiert schon ein „Recht auf Vergessenwerden“ beziehungsweise „Recht auf Löschung“. In der neuen Datenschutz-Grundverordnung ist es allerdings sehr viel detaillierter ausformuliert.

    Umfang: ca. 3 redaktionelle Seiten
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