Artikel-Archiv iX 6/2019, Seite 74

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    Neues Gesetz schützt Geschäftsgeheimnisse

    Nicht offenkundig

    Nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen müssen Unternehmen für einen effektiven Rechtsschutz künftig „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ ergreifen. Gefordert ist ein ganzheitlicher Ansatz zum Geheimnisschutz.

    Umfang: ca. 2.75 redaktionelle Seiten
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