Mac & i 3/2024
S. 30
Report
TV-Empfang
Bild: freepik.com; Montage: Mac & i

Fernsehen mit und ohne Kabel

Nach der Umstellung auf DVB-T2 vor gut fünf Jahren grätscht nun das Nebenkostenprivileg in den gewohnten TV-Empfang: Viele Mieter, die Kabelfernsehen nutzen, müssen sich nach einer neuen Lösung umsehen. Die Möglichkeiten sind vielfältig, vom kostenlosen Basisprogramm bis hin zum umfangreichen Komplettpaket.

Von Sebastian Trepesch

Wenn der Brief des Vermieters mal keine Rechnung ist: „Ab dem 1. Juli 2024 ist es nicht mehr möglich, die Kosten eines Rahmenvertrages an die Mieter weiterzugeben. Aus diesem Grunde habe ich den bestehenden Kabelrahmenvertrag zum 30.06.2024 gekündigt“, so der Brief einer Vermieterin, der der Redaktion vorliegt. „Durch die Kündigung wird die Firma Vodafone uns voraussichtlich nicht mehr über den 30.06.2024 hinaus mit Telekommunikationssignalen, das heißt Fernsehempfang, versorgen.“

Wer in einer Mietwohnung Kabel-TV über seinen Vermieter nutzt, wird ebenfalls einen solchen Brief bekommen haben – oder noch bekommen. Grund ist das am 1. Dezember 2021 in Kraft getretene Telekommunikationsgesetz. Die Übergangsfrist, die es Vermietern weiterhin erlaubte, die Kosten für den Kabelvertrag über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiterzureichen, läuft noch bis 30. Juni 2024. Die meisten Vermieter dürften folglich die Sammelverträge bei Vodafone & Co gekündigt haben.