Personalisierte Anonymität
Wie der Spagat zwischen Datenschutz und -nutz gelingen soll
Gefahr für die Privatsphäre droht häufig dadurch, dass die Informationen von heute mit der Technik von gestern geschützt werden. Deshalb fordert die DSGVO Datenschutz durch Technikgestaltung – veraltete Anonymisierungs-, Pseudonymisierungs- und Verschlüsselungsverfahren akzeptiert sie nicht mehr.
Datenschutz ist ein hohes Gut, Datenanalyse aber auch: Ohne sie gäbe es weder wissenschaftliche Erkenntnisse noch medizinischen, technischen oder wirtschaftlichen Fortschritt. Daten können zwar zum Überwachen und Manipulieren dienen, schaffen aber auch Transparenz und stärken die Demokratie, weshalb Open-Government-Initiativen das Veröffentlichen der von Behörden und anderen Institutionen gesammelten Informationen vorantreiben.
Um Datenschutz und -auswertung in Einklang zu bringen, sollten personenbezogene Informationen in einem möglichst frühen Stadium der Verarbeitungskette verfremdet oder ganz unkenntlich gemacht werden. Wie stark diese Verfremdung ausfallen muss, hängt von mehreren Faktoren ab – etwa der Sensitivität sowie dem Verarbeitungszweck.