iX 6/2022
S. 86
Report
E-Health

App auf Rezept

Für App-Entwickler ist der potenzielle Markt für digitale Gesundheitsanwendungen mit 73 Millionen Versicherten groß und durchaus attraktiv: Die Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen. Die Anwendungen müssen jedoch hohen Anforderungen gerecht werden.

Von Dr. Christina Czeschik

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind verschreibungsfähige Apps, die einen medizinischen Mehrwert bieten (eine ausführlichere Erklärung liefert der Kasten „Eigenschaften von DiGA“). Die Kosten für diese Anwendungen übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Ob eine App von der GKV erstattet wird, hängt davon ab, ob sie es in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schafft (Verzeichnis siehe ix.de/z4hc). Die dort aktuell dreißig verfügbaren DiGA sollen zur Linderung verschiedener Erkrankungen beitragen: von Rückenschmerzen über Tinnitus bis hin zu Depressionen und Angststörungen.

Dass Apps zur Gesundheitsversorgung in der GKV gehören können, legte das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) fest, das seit Dezember 2019 in Kraft ist und seit Oktober 2020 die Verschreibungsfähigkeit von Apps regelt.

Kommentieren