c't 17/2022
S. 172
Wissen
Missbrauchtes Auskunftsrecht

Nicht übertreiben

Grenzen des Auskunftsrechts nach der DSGVO

Im Grunde steht jedermann das Recht auf Auskunft zu den über seine Person gespeicherten Daten zu. Dieses Recht kann aber auch entfallen, wenn es missbräuchlich genutzt wird. Wann das der Fall sein kann, beantworten mehrere Gerichtsurteile – ein höchstrichterliches steht noch aus.

Von Harald Büring

Für uns alle ist es sehr wichtig, erfahren zu können, welche personenbezogenen Daten Unternehmen über uns gespeichert haben. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) räumt deshalb weitgehende Auskunftsrechte ein, die unter anderem auch für Mitarbeiter gegenüber ihrem Arbeitgeber gelten (Art. 15 Abs. 1). Außerdem steht Betroffenen nach der DSGVO ein Recht auf Berichtigung oder auch Löschung ihrer Daten gegenüber dem jeweiligen Unternehmen zu.

Nur so können sie ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Teil ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts wahren, das vom Bundesverfassungsgericht Mitte der 80er-Jahre in den beiden berühmten Volkszählungsurteilen aus den Artikeln 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 der Verfassung hergeleitet wurde.

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