iX 7/2023
S. 80
Report
Digitale Souveränität

Souveräne Clouds: Definition der Datenschützer

Seit geraumer Zeit streben Politik, Verwaltung und Wirtschaft nach digitaler Souveränität, worunter allerdings jeder etwas anderes versteht. Die Datenschutzkonferenz hat nun ein Positionspapier mit einem Definitionsansatz veröffentlicht.

Von Christoph Callewaert und Stefan Hessel

Die Datenschutzkonferenz (DSK) der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat am 11. Mai dieses Jahres ein Positionspapier mit Kriterien für souveräne Clouds veröffentlicht (siehe ix.de/z9ns). Die DSK versucht darin, die Begriffe „digitale Souveränität“ und „souveräne Cloud“ zu konkretisieren, und möchte ihre Expertise und ihre Erfahrungen in die politische Diskussion einbringen. Gelingt die angestrebte Konkretisierung und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Unternehmen und öffentliche Stellen?

Digitale Souveränität und souveräne Cloud

Der Begriff der Souveränität wird in juristischer Hinsicht vor allem im Staats- und Völkerrecht verwendet: Souveränität beschreibt die Eigenschaft eines unabhängigen Staates, die innerhalb seines Gebiets geltenden Regeln sowie seine Beziehungen zu anderen Staaten selbst bestimmen zu können. Mit der fortschreitenden Digitalisierung wird seit einigen Jahren auch vermehrt von digitaler Souveränität als einem erstrebenswerten politischen Ziel der Europäischen Union gesprochen, dies insbesondere als Gegenentwurf zu einer Übermacht von Software- und Cloud-Anbietern aus den Vereinigten Staaten.

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