iX 7/2023
S. 85
Report
Recht

Deutsches Whistleblower-Gesetz tritt in Kraft

Ein neues Gesetz soll Hinweisgeber vor Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen schützen. Es verpflichtet außerdem Unternehmen, technische Systeme und Prozesse für solche Hinweise einzuführen.

Von Tobias Haar

Mit einer Verspätung von 1,5 Jahren tritt nun auch in Deutschland ein Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Es setzt eine EU-Richtlinie „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ um. Auch in anderen EU-Mitgliedstaaten haben sich die Gesetzgeber schwergetan, den Schutz von Whistleblowern in Gesetzesform zu gießen. Das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland stockte nach einem Veto des Bundesrats, das zur Anrufung des Vermittlungsausschusses führte. Mitte Mai haben Bundestag und Bundesrat schließlich dem Gesetz zugestimmt, das am 2. Juli in Kraft tritt.

Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Hinweisgebern, wenn sie Fehlverhalten natürlicher oder juristischer Personen aufdecken. Es verbietet Vergeltungsmaßnahmen oder Repressalien. Außerdem gilt eine Beweislastumkehr: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass Maßnahmen gegen einen Arbeitnehmer in keinem Zusammenhang mit der Aufdeckung von Missständen stehen.

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