MIT Technology Review 1/2019
S. 86
Meinung

Höchste Zeit zu handeln

Viele bei der Europäischen Chemikalienagentur eingereichte Unterlagen erlauben keine Aussage über die Gefährlichkeit der Substanzen. Wie kann das sein?

TR: Sie haben gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung die bei der Europäischen Chemikalienagentur (Echa) im Zuge der Chemikalien-Verordnung Reach registrierten Unterlagen untersucht. Was sind das für Dossiers?

Aust: Für Chemikalien, von denen mehr als eine Tonne in Europa hergestellt oder importiert werden, müssen Unterlagen eingereicht werden zu Effekten auf den Menschen und die Umwelt. Außerdem müssen die Unternehmen die sichere Verwendung dieser Stoffe nachweisen. Sie reichen Testergebnisse darüber ein, ob der Stoff krebserregend oder erbgutverändernd wirkt, sich in der Umwelt anreichert und nicht abgebaut werden kann. Darüber hinaus muss das Unternehmen angeben, wie der Stoff sicher verwendet werden kann – zum Beispiel in geschlossenen Kreisläufen. Gefährlicher Stoff heißt also nicht gleich unbedingt Risiko für den Menschen und die Umwelt.

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