Bundesregierung entschwärzt Corona-Protokolle: Lauterbach wollte 1G für Gastronomie und Handel

Wollte ein hartes Corona-Regime: Karl Lauterbach. Bild: Juergen Nowak, Shutterstock.com

Neue Details: Gesundheitsminister scheiterte mit restriktivem Plan. Ernüchternde Angaben zu Booster. Arzt fordert komplette Freigabe der Akten.

Die Bundesregierung hat weitere Abschnitte aus den Protokollen des Corona-Expertenrats entschwärzt. Dies geht aus einem Schreiben an den Frankfurter Arzt Christian Haffner hervor, der die Offenlegung dieser Protokolle eingeklagt hatte.

Wie die Berliner Zeitung berichtet, geht aus den entschwärzten Passagen unter anderem hervor, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Winter 2021 Ungeimpften den Zutritt zu Restaurants und dem Einzelhandel vollständig verwehren. Dies sollte auch für Personen gelten, die den amtlich anerkannten Genesenen-Status nachweisen konnten. Der Vorschlag wurde jedoch nicht umgesetzt.

Es bleibt unklar, ob Lauterbach von den Experten von seinem radikalen Vorschlag abgebracht wurde oder ob er seine Meinung selbst geändert hat. In den Protokollen des Expertenrats vom 28. Dezember 2021 steht:

BM Lauterbach ändert seinen in der letzten Sitzung unterbreiteten Vorschlag (1G in Gastronomie und Handel) dahingehend ab, dass auch 2GPlus in der Gastronomie denkbar sei, wobei Geboosterte vom Testerfordernis ausgenommen werden. In der Gastronomie bestehe grundsätzlich ein höheres Infektionsrisiko (keine Masken am Platz, ältere Kunden).

Genesenen-Status verkürzt

Nachdem Lauterbach mit seiner strengen Regelung offenbar nicht durchgekommen war, verkürzte das von ihm beaufsichtigte Robert-Koch-Institut (RKI) im Januar 2022 den Genesenen-Status von sechs auf drei Monate.

Die Anwältin Jessica Hamed äußerte in einem Artikel für das Magazin Cicero den Verdacht, dass "eine unliebsame, aber politisch gewollte Entscheidung unter dem Deckmantel der Wissenschaft der Bevölkerung als alternativlos verkauft werden soll".

Diskussionen über Impfpflicht

In einer Sitzung vom 9. Februar 2022, an der auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) teilnahm, wurde über die Impfpflicht diskutiert. Dem Protokoll dieser Sitzung zufolge wurde festgestellt, dass die Impfkampagne auf der Basis von Umfragen stagnierte und der Anteil der Impfgegner konstant blieb.

Die Protokolle legen nahe, dass eine allgemeine Impfpflicht, obwohl sie wissenschaftlich zu keinem Zeitpunkt begründet war, politisch anzustreben sei.

Booster bot geringeren Schutz vor Omikron

Eine weitere entschwärzte Passage zeigt zudem, dass der Schutz vor einer Omikron-Infektion durch einen Booster bei Weitem nicht so hoch war, wie in den verschiedenen Booster-Kampagnen zunächst behauptet wurde.

Am 4. Januar 2022 heißt es in den Protokollen: "Eine neue Haushaltskontaktstudie aus Dänemark zeigt, dass die mRNA-Booster-Impfung einen 46%igen Schutz vor Infektionen mit Omikron bietet, die zweifache Impfung jedoch nicht."

Weitere Klage trotz Entschwärzung

Trotz der Entschwärzung der Protokolle zieht Christian Haffner seine Klage nicht zurück. Gegenüber der Berliner Zeitung argumentiert er, dass es bei so gravierenden Einschränkungen der Grundrechte wichtig sei zu wissen, dass die Maßnahmen im Interesse der Bevölkerung und nicht im Interesse einer Industrie ergriffen werden. Haffner fordert die vollständige Entschwärzung der Protokolle, da wichtige Passagen weiterhin geheim bleiben sollen.

Das Bundeskanzleramt hat angegeben, dass zum "Schutz der öffentlichen Sicherheit" die "Namen der Urheber von Sitzungsbeiträgen" und Gästen des Expertenrats geschwärzt bleiben sollen.

Zum "Schutz fiskalischer Interessen" sollen zudem Passagen unter Verschluss bleiben, die "Rückschlüsse auf eine Bewertung bestimmter Pharmahersteller, Pharmapräparate (Medikamente oder Impfstoffe) beziehungsweise Bezugsquellen von Medikamenten zulassen".

Ferner bleiben zum "Schutz der bilateralen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Volksrepublik China … Textpassagen geschwärzt, die u.a. Wertungen zum chinesischen Regierungshandeln beinhalten".

Corona-Regeln: 2G, 2G+, 1G

Die 2G- und 2G+-Regeln wurden als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie von verschiedenen Ländern und Regionen eingeführt, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Belastung des Gesundheitssystems zu verringern. Die Regeln beziehen sich auf den Impf- und Genesungsstatus von Personen.

2G steht für "Geimpft" und "Genesen", was bedeutet, dass der Zugang zu bestimmten Veranstaltungen, Einrichtungen und Dienstleistungen auf Personen beschränkt ist, die entweder gegen Covid-19 geimpft oder von einer früheren Infektion genesen sind. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, das Risiko einer Verbreitung des Virus zu verringern und die Bevölkerung zu schützen.

2G+ geht noch einen Schritt weiter und bedeutet, dass zusätzlich zu den 2G-Regeln auch ein negativer Corona-Test erforderlich ist. Das bedeutet, dass Personen für den Zutritt zu bestimmten Einrichtungen oder Veranstaltungen nicht nur geimpft oder genesen sein müssen, sondern auch einen aktuellen, negativen Antigentest vorweisen müssen.